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Fehlende Gewerbeberechtigung und Haftpflichtversicherung des Verwalters
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 1150 Wörter
- Seiten 88-90
- https://doi.org/10.33196/wobl201803008802
30,00 €
inkl MwStNach § 19 Satz 1 WEG 2002 kann die Eigentümergemeinschaft sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person zum Verwalter bestellen. Bestellungsfähig sind nicht nur gewerblich konzessionierte Immobilienverwalter, sondern auch Privatpersonen.
Die Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht nach § 117 Abs 7 Satz 5 GewO 1994 nur für die zur Ausübung des Gewerbes der Immobilienverwalter berechtigten Gewerbetreibenden. Daher kann dem Hausverwalter, wenn es sich um keinen konzessionierten Immobilienverwalter handelt, bei Fehlen der Gewerbeberechtigung und Haftpflichtversicherung keine pflichtwidrige Führung der Verwaltung vorgeworfen werden.
- Hausmann, Eva Maria
- OGH, 23.01.2017, 5 Ob 239/16g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 117 GewO
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 39 R 39/16y
- § 19 WEG
- WOBL-Slg 2018/33
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