


Fehlende mündliche Verhandlung in Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1012 Wörter, Seiten 470-472
20,00 €
inkl MwSt




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Grundsätzlich ist gem Art 6 Abs 1 EMRK auch im Verfahren zur Verhängung einstweiliger Maßnahmen im Disziplinarrecht verpflichtend eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Mündliche Verhandlungen können dabei jedoch zu ungewollten Verzögerungen führen, weshalb ihr Entfall sowie das Ergreifen bloß provisorischer Maßnahmen im Einzelfall gerechtfertigt sein können.
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- Art 6 Abs 1 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/6
- EGMR, 05.04.2016, Nr 33060/10, Blum ./. Österreich
Grundsätzlich ist gem Art 6 Abs 1 EMRK auch im Verfahren zur Verhängung einstweiliger Maßnahmen im Disziplinarrecht verpflichtend eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Mündliche Verhandlungen können dabei jedoch zu ungewollten Verzögerungen führen, weshalb ihr Entfall sowie das Ergreifen bloß provisorischer Maßnahmen im Einzelfall gerechtfertigt sein können.
- Art 6 Abs 1 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/6
- EGMR, 05.04.2016, Nr 33060/10, Blum ./. Österreich