Zum Hauptinhalt springen

Fehlende mündliche Verhandlung in Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Grundsätzlich ist gem Art 6 Abs 1 EMRK auch im Verfahren zur Verhängung einstweiliger Maßnahmen im Disziplinarrecht verpflichtend eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Mündliche Verhandlungen können dabei jedoch zu ungewollten Verzögerungen führen, weshalb ihr Entfall sowie das Ergreifen bloß provisorischer Maßnahmen im Einzelfall gerechtfertigt sein können.

  • Art 6 Abs 1 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2016/6
  • EGMR, 05.04.2016, Nr 33060/10, Blum ./. Österreich

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!