


Fehlende waffenrechtliche Verlässlichkeit bei schwerer Sehbeeinträchtigung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 141
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 938 Wörter, Seiten 601-602
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Es ist offenkundig, dass eine schwere (binokulare) Sehbeeinträchtigung dem sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe, zu dem auch das sichere Erfassen und Anvisieren des Ziels einer Schussabgabe gehört, entgegensteht.
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- § 8 Abs 2 Z 3 WaffG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- VwGH, 12.04.2019, Ra 2019/03/0001
- JBL 2019, 601
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Es ist offenkundig, dass eine schwere (binokulare) Sehbeeinträchtigung dem sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe, zu dem auch das sichere Erfassen und Anvisieren des Ziels einer Schussabgabe gehört, entgegensteht.
- § 8 Abs 2 Z 3 WaffG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- VwGH, 12.04.2019, Ra 2019/03/0001
- JBL 2019, 601
- Zivilverfahrensrecht
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