


Fehlende Zustimmungserklärungen aller Miteigentümer zum Dachgeschoßausbau; Rechtsmangel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 69 Wörter, Seiten 202-202
20,00 €
inkl MwSt




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Fehlende Zustimmungserklärungen zu baubewilligungspflichtigen Veränderungen (Dachgeschoßausbau) können einen Rechtsmangel der verkauften Eigentumswohnung darstellen. Die rechtliche Möglichkeit den Mangel durch einen im wohnrechtliches Außerstreitverfahren gemäß § 52 Abs 1 Z 2 WEG unter den strengen Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG gestellten Antrag auf Verpflichtung zur Duldung zu beseitigen, kann eine entgegen der Zusicherung nicht vermittelte Rechtsstellung als exklusiv Nutzungsberechtigte nicht ersetzen.
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- OGH, 23.05.2017, 5 Ob 26/17k
- § 923 ABGB
- Fehlende Zustimmungserklärungen aller Miteigentümer zum Dachgeschoßausbau
- Rechtsmangel
- § 52 Abs 1 Z 2 WEG
- BBL-Slg 2017/198
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht
Fehlende Zustimmungserklärungen zu baubewilligungspflichtigen Veränderungen (Dachgeschoßausbau) können einen Rechtsmangel der verkauften Eigentumswohnung darstellen. Die rechtliche Möglichkeit den Mangel durch einen im wohnrechtliches Außerstreitverfahren gemäß § 52 Abs 1 Z 2 WEG unter den strengen Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG gestellten Antrag auf Verpflichtung zur Duldung zu beseitigen, kann eine entgegen der Zusicherung nicht vermittelte Rechtsstellung als exklusiv Nutzungsberechtigte nicht ersetzen.
- OGH, 23.05.2017, 5 Ob 26/17k
- § 923 ABGB
- Fehlende Zustimmungserklärungen aller Miteigentümer zum Dachgeschoßausbau
- Rechtsmangel
- § 52 Abs 1 Z 2 WEG
- BBL-Slg 2017/198
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht