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Fehlende Zustimmungserklärungen aller Miteigentümer zum Dachgeschoßausbau; Rechtsmangel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
69 Wörter, Seiten 202-202

20,00 €

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Fehlende Zustimmungserklärungen zu baubewilligungspflichtigen Veränderungen (Dachgeschoßausbau) können einen Rechtsmangel der verkauften Eigentumswohnung darstellen. Die rechtliche Möglichkeit den Mangel durch einen im wohnrechtliches Außerstreitverfahren gemäß § 52 Abs 1 Z 2 WEG unter den strengen Voraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG gestellten Antrag auf Verpflichtung zur Duldung zu beseitigen, kann eine entgegen der Zusicherung nicht vermittelte Rechtsstellung als exklusiv Nutzungsberechtigte nicht ersetzen.

  • OGH, 23.05.2017, 5 Ob 26/17k
  • § 923 ABGB
  • Fehlende Zustimmungserklärungen aller Miteigentümer zum Dachgeschoßausbau
  • Rechtsmangel
  • § 52 Abs 1 Z 2 WEG
  • BBL-Slg 2017/198
  • § 16 Abs 2 WEG
  • Baurecht

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