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Fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens; Bekämpfung des Vergabeverfahrens; Antragslegitimation; Teilnahme am Vergabeverfahren

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Angesichts des umfassenden Gebotes eines effektiven Rechtsschutzes muss auch die fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens ohne Bekanntmachung bekämpft werden können, und zwar gerade auch von jenen Unternehmen, die nicht eingeladen wurden, an dem betreffenden Vergabeverfahren teilzunehmen.

  • Teilnahme am Vergabeverfahren
  • Fehlerhafte Wahl eines Vergabeverfahrens
  • VwGH, 09.09.2015, 2013/04/0111
  • § 6 nö VNG
  • § 5 nö VNG
  • BBL-Slg 2016/44
  • Bekämpfung des Vergabeverfahrens
  • § 28 BVergG
  • Baurecht
  • Antragslegitimation

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