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Ferienwohnung; Ausnahmebewilligung für gesetzliche Erben; persönliches Interesse an der Nutzung der Wohnung

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Die Nutzung einer Wohnung zu Ferienzwecken zu Zeitpunkten, an denen regelmäßig auch andere Familienangehörige ihre Ferien (zB Semesterferien) in der Gemeinde verbringen, kann nicht als Nachweis für besondere persönliche (hier: familiäre) Verhältnisse für ein Interesse an der Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung angesehen werden.

  • LVwG Vlbg, 21.01.2021, LVwG-302-21/2020-R6
  • BBL-Slg 2021/73
  • persönliches Interesse an der Nutzung der Wohnung
  • Ausnahmebewilligung für gesetzliche Erben
  • Ferienwohnung
  • § 16 Abs 4 lit b vlbg RPlG
  • Baurecht

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