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Fertigstellung; Bauvollendungsfrist; Verlängerung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
55 Wörter, Seiten 99-99

20,00 €

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Eine Verlängerung der Bauvollendungsfrist um mehr als 4,5 Jahre ist unzulässig, weil sie die gesetzliche Frist von 5 Jahren praktisch außer Kraft setzen würde.

Dass mit der Vermietung einer Geschäftsfläche des 1. Bauabschnitts nicht die gewünschten Einnahmen zur Finanzierung der Fertigstellung des Bauvorhabens lukriert werden konnten, stellt keinen objektiv nachvollziehbaren Hinderungsgrund dar.

  • BBL-Slg 2020/71
  • LVwG Oö, 05.03.2020, LVwG-152296/2/DM
  • Verlängerung
  • Bauvollendungsfrist
  • Baurecht
  • Fertigstellung
  • § 38 Abs 4 oö BauO

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