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Fertigstellung; Erlöschen der Baubewilligung; Beweispflicht

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Kann die Baubehörde auf Grund ihrer Ermittlungen nicht feststellen, ob ein Bauvorhaben fristgerecht fertiggestellt worden ist oder nicht, darf sie in der Folge auch nicht von einem Erlöschen der Baubewilligung ausgehen.

Auch bei einer fehlenden Anzeige der Fertigstellung darf die Baubehörde nicht automatisch auf ein Erlöschen der Baubewilligung schließen.

  • § 19 Z 2 bgld BauG
  • § 45 Abs 2 AVG
  • BBL-Slg 2015/1
  • § 27 bgld BauG
  • Erlöschen der Baubewilligung
  • VwGH, 08.09.2014, 2013/06/0055
  • § 37 AVG
  • Beweispflicht
  • Baurecht
  • Fertigstellung

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