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Feststellung der Grenzen im Zuge einer Eigentumsfreiheitsklage

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
158 Wörter, Seiten 113-114

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Ist der Verlauf der richtigen Grenze im Zuge einer Eigentumsfreiheitsklage strittig, ist darüber im streitigen Verfahren als Vorfrage zu entscheiden. Grundsätzlich gilt für den Grenzverlauf an nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken, dass sich dieser nicht nach der Grundbuchsmappe richtet, sondern nach dem zur Zeit der Grundbuchsanlegung in der Natur bestehenden Verlauf, sofern er nicht später rechtswirksam verändert wurde. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie steht es den Parteien aber frei, die strittige Grenze unter Hinweis auf die Katastralmappe festzulegen. Wurde daher das Grundstück nach dem übereinstimmenden Parteiwillen in dem aus der Mappe hervorgehenden Umfang ohne Bestimmung der Grenzen in der Natur verkauft und übergeben, ist für den Umfang des Eigentumserwerbs an einer Liegenschaft ausnahmsweise die Grundbuchsmappe maßgebend, ohne dass dies die Kenntnis voraussetzt, wie diese Grenze in der Natur tatsächlich verläuft.

  • § 523 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 23.01.2019, 1 Ob 12/19z
  • Feststellung der Grenzen im Zuge einer Eigentumsfreiheitsklage
  • BBL-Slg 2019/116

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