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Feststellung der Vaterschaft bei Geschlechtsverkehr der Mutter mit eineiigen Zwillingsbrüdern
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Rechtsprechung, 2463 Wörter
- Seiten 171-173
- https://doi.org/10.33196/jbl201303017101
30,00 €
inkl MwSt§ 163 Abs 2 S 2 ABGB idF BGBl 275/1992 ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass bei gleicher Vaterschaftswahrscheinlichkeit eines anderen Mannes (hier: des eineiigen Zwillingsbruders) die gegen den Beklagten sprechende Vermutung nach § 163 Abs 1 leg cit entkräftet und daher die Vaterschaftsklage abzuweisen wäre. Wird festgestellt, dass zwei eineiige Zwillingsbrüder mit der Mutter des Kindes geschlechtlich verkehrt haben, und sind keine konkreten Umstände feststellbar, die die Vaterschaft des Beklagten unwahrscheinlicher machen als die seines Bruders, ist der Klage auf Feststellung der Vaterschaft stattzugeben.
- JBL 2013, 171
- Öffentliches Recht
- § 163 ABGB idF BGBl 275/1992
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 13.12.2012, 1 Ob 148/12i
- LG Innsbruck, 06.03.2012, 1 R 245/11b
- BG Kufstein, 22.07.2011, 1 C 91/99b
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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