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Feststellung; Zuschlagsentscheidung; Direktvergabe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
68 Wörter, Seiten 163-163

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Die Feststellung nach § 33 Abs 1 Z 3 wr VRG 2014 stellt auf die unterbliebene Mitteilung der Zuschlagsentscheidung gemäß den §§ 131 bzw 272 BVergG 2006 ab und setzt somit eine zumindest dem Grunde nach bestehende Verpflichtung zur Vornahme einer derartigen Mitteilung voraus. Die §§ 131 und 272 BVergG 2006 sind nach § 41 Abs 1 BVergG 2006 bei einer Direktvergabe aber nicht anzuwenden.

  • § 33 wr VRG
  • Feststellung
  • Direktvergabe
  • Zuschlagsentscheidung
  • § 272 BVergG
  • § 131 BVergG
  • Baurecht
  • VwGH, 05.03.2021, Ra 2018/04/0141
  • BBL-Slg 2021/167

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