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Feststellungsantrag spätestens nach drei Jahren verfristet
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 2770 Wörter
- Seiten 287-291
- https://doi.org/10.33196/rpa201905028701
20,00 €
inkl MwStDie Einbringung einer Schadenersatzklage wird nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, wenn der bei der zuständigen Vergabekontrollbehörde eingebrachte Feststellungsantrag selbst unter der Annahme, dass eine dreijährige Frist zur Einbringung des Feststellungsantrags offen steht, verfristet wäre.
- Madl, Raimund
- § 6 Abs 1 AHG
- OGH, 25.06.2019, 10 Ob 32/19g, „Vergaberechtswidrige Vorgangsweise bei der Vergabe von Bauleitungen“
- Art 2 Abs 1 lit c und Abs 2 RL 89/665/EWG
- Zulässigkeit der
- § 341 Abs 2 BVergG
- Feststellungsantrag
- RPA 2019, 287
- Verjährung
- § 1489 ABGB
- § 21 Abs 2 K-VergRG aF
- Verfristung
- Schadenersatzklage
- Vergaberecht
- § 338 Abs 1 BVergG
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