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Feststellungserfordernisse bei Einziehung von Suchtmittel(utensilien)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
908 Wörter, Seiten 197-198

30,00 €

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Während § 34 SMG nur bei Suchtmitteln anwendbar ist, setzt die Einziehung nach § 26 Abs 1 StGB voraus, dass die vorbeugende Maßnahme nach der besonderen Beschaffenheit des betroffenen Gegenstands geboten ist, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen entgegenzuwirken, wobei das Wort „geboten“ die Deliktstauglichkeit des Gegenstands anspricht. Dem Berechtigten ist gemäß § 26 Abs 2 S 1 StGB Gelegenheit zur Beseitigung dieser besonderen Beschaffenheit zu geben.

  • § 34 SMG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2021, 197
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 26 StGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Klagenfurt, 03.07.2020, 64 Hv 39/20m
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 14.10.2020, 13 Os 71/20w

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