Finanzstrafrecht und Beschleunigungsgebot
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZSSBand 7
- Inhalt:
- Finanzstrafrecht
- Umfang:
- 2564 Wörter, Seiten 19-23
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Viele Finanzstrafverfahren werden rasch und zügig durchgeführt und abschließend erledigt. Komplexe Finanzstrafverfahren sind aufwändig und dauern länger. Eine überlange Verfahrensdauer ist ein erhebliches grundrechtliches Problem. Im Strafprozessreformgesetz 2024 hat der Gesetzgeber einige strafprozessuale Instrumente zur Beschleunigung von Strafverfahren normiert. In diesem Beitrag werden die für gerichtliche Finanzstrafsachen bedeutsamen Änderungen der StPO und des FinStrG zur Verfahrensbeschleunigung (und solche mit verfahrensverzögernder Wirkung) dargestellt. Es wird untersucht, welche zusätzlichen Maßnahmen und Instrumente de lege ferenda zu einer Beschleunigung von Finanzstrafverfahren beitragen könnten.
- Köck, Elisabeth
- § 115f StPO
- § 115h StPO
- § 200b FinStrG
- Sicherstellung, Beschlagnahme, Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Betrugsbekämpfungsgesetz
- Antrag auf Einstellung
- automatisierte Entscheidungen
- Trennung von Verfahren
- § 115i StPO
- ZSS 2025, 19
- Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens
- Sachverständige
- Art 6 EMRK
- § 110 StPO
- Berichtspflichten
- § 126 StPO
- § 49 StPO
- Selbstanzeige
- § 111 StPO
- § 27 StPO
- § 109 StPO
- Beschleunigungsgebot
- § 143 FinStrG
- § 108 StPO
- Verfahrensdauer
- Dolmetscher
- § 57 FinStrG
- § 100 StPO
- § 9 StPO