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Firma: Keine ausreichende Unterscheidungskraft von Branchen- und Gattungsbezeichnungen; Unterschied zu Firmenausschließlichkeit

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Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besitzen keine ausreichende Unterscheidungskraft für eine Firma.

Erst wenn die ausreichende Unterscheidungskraft bejaht werden kann, ist zusätzlich die Firmenausschließlichkeit am selben Ort bzw. in derselben Gemeinde zu prüfen.

  • Firma
  • GES 2022, 260
  • Unterscheidungskraft
  • § 19 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • § 18 Abs 1 UGB
  • Firmenausschließlichkeit
  • OGH, 18.05.2022, 6 Ob 28/22v, RegionalMedien Services GmbH

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