Firma: Keine ausreichende Unterscheidungskraft von Branchen- und Gattungsbezeichnungen; Unterschied zu Firmenausschließlichkeit
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 21
- Judikatur, 636 Wörter
- Seiten 260 -261
- https://doi.org/10.33196/ges202205026001
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Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besitzen keine ausreichende Unterscheidungskraft für eine Firma.
Erst wenn die ausreichende Unterscheidungskraft bejaht werden kann, ist zusätzlich die Firmenausschließlichkeit am selben Ort bzw. in derselben Gemeinde zu prüfen.
- Firma
- GES 2022, 260
- Unterscheidungskraft
- § 19 UGB
- Gesellschaftsrecht
- § 18 Abs 1 UGB
- Firmenausschließlichkeit
- OGH, 18.05.2022, 6 Ob 28/22v, RegionalMedien Services GmbH
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