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Flächenwidmung „Betriebsgebiet II“; Spengler- und Dachdeckereibetrieb; Betriebssicherheit; Sicherheitsmann; Hauswart; Portier; betriebsnotwendige Wohnungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
563 Wörter, Seiten 103-104

20,00 €

inkl MwSt

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Bei einem Spengler- und Dachdeckereibetrieb ist die Erforderlichkeit einer Betriebswohnung nicht erkennbar.

Die Sicherheit von Betriebsanlagen gegen Diebstahl oder Sabotage kann auch durch entsprechende Abzäunungen, Absperrvorrichtungen, Alarmanlagen und/oder einer Überwachung durch einen Sicherheitsdienst bewerkstelligt werden.

Die ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson während der Nachtstunden wird auch in der Betriebsanlagengenehmigung dieses Betriebes nicht vorgeschrieben.

  • Flächenwidmung „Betriebsgebiet II“
  • Betriebssicherheit
  • Hauswart
  • Portier
  • Spengler- und Dachdeckereibetrieb
  • Sicherheitsmann
  • LVwG Vlbg, 11.03.2020, LVwG-318-110/2019-R15
  • § 14 Abs 6 lit a vlbg RPlG
  • Baurecht
  • betriebsnotwendige Wohnungen
  • BBL-Slg 2020/80

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