


Flächenwidmung „Betriebsgebiet II“; Spengler- und Dachdeckereibetrieb; Betriebssicherheit; Sicherheitsmann; Hauswart; Portier; betriebsnotwendige Wohnungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 563 Wörter, Seiten 103-104
20,00 €
inkl MwSt




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Bei einem Spengler- und Dachdeckereibetrieb ist die Erforderlichkeit einer Betriebswohnung nicht erkennbar.
Die Sicherheit von Betriebsanlagen gegen Diebstahl oder Sabotage kann auch durch entsprechende Abzäunungen, Absperrvorrichtungen, Alarmanlagen und/oder einer Überwachung durch einen Sicherheitsdienst bewerkstelligt werden.
Die ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson während der Nachtstunden wird auch in der Betriebsanlagengenehmigung dieses Betriebes nicht vorgeschrieben.
-
- Flächenwidmung „Betriebsgebiet II“
- Betriebssicherheit
- Hauswart
- Portier
- Spengler- und Dachdeckereibetrieb
- Sicherheitsmann
- LVwG Vlbg, 11.03.2020, LVwG-318-110/2019-R15
- § 14 Abs 6 lit a vlbg RPlG
- Baurecht
- betriebsnotwendige Wohnungen
- BBL-Slg 2020/80
Bei einem Spengler- und Dachdeckereibetrieb ist die Erforderlichkeit einer Betriebswohnung nicht erkennbar.
Die Sicherheit von Betriebsanlagen gegen Diebstahl oder Sabotage kann auch durch entsprechende Abzäunungen, Absperrvorrichtungen, Alarmanlagen und/oder einer Überwachung durch einen Sicherheitsdienst bewerkstelligt werden.
Die ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson während der Nachtstunden wird auch in der Betriebsanlagengenehmigung dieses Betriebes nicht vorgeschrieben.
- Flächenwidmung „Betriebsgebiet II“
- Betriebssicherheit
- Hauswart
- Portier
- Spengler- und Dachdeckereibetrieb
- Sicherheitsmann
- LVwG Vlbg, 11.03.2020, LVwG-318-110/2019-R15
- § 14 Abs 6 lit a vlbg RPlG
- Baurecht
- betriebsnotwendige Wohnungen
- BBL-Slg 2020/80