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Flächenwidmung „Dorfgebiet“; Auslegung des Flächenwidmungsplanes; Immissionsschutz; unterlassene Anpassung des Flächenwidmungsplanes an neue Rechtslage

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Flächenwidmungspläne sind grundsätzlich im Sinn der Bedeutung der festgelegten Widmung nach den im Zeitpunkt ihrer Erlassung geltenden Rechtsvorschriften auszulegen.

Ein Flächenwidmungsplan, der rechtswidrigerweise nicht an eine neue Rechtslage angepasst worden ist (hier: betreffend die Flächenwidmung „Dorfgebiet“), ist trotz Verstreichens der Anpassungsfrist weiterhin im Bauverfahren anzuwenden.

  • Flächenwidmung „Dorfgebiet“
  • § 42 Abs 9 stmk ROG
  • § 42 Abs 8 stmk ROG
  • § 67 Abs 14 stmk ROG
  • Auslegung des Flächenwidmungsplanes
  • Immissionsschutz
  • VwGH, 11.11.2021, Ro 2021/06/0013
  • BBL-Slg 2022/43
  • unterlassene Anpassung des Flächenwidmungsplanes an neue Rechtslage
  • § 23 Abs 5 lit f stmk ROG
  • § 30 Abs 1 Z 7 stmk ROG
  • Baurecht

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