


Flächenwidmung „Freiland“; Weideunterstand; Stall
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 30 Wörter, Seiten 194-194
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ein im Freiland zulässiger „Weideunterstand“ (hier: für Ponys) darf nicht vollständig geschlossen sein. Im Unterschied zu einem Stall müssen die Tiere frei aus- und eingehen können.
-
- § 41 Abs 2 lit b tir ROG
- Weideunterstand
- Flächenwidmung „Freiland“
- BBL-Slg 2021/181
- Baurecht
- Stall
- VwGH, 17.06.2021, Ra 2021/06/0077
Ein im Freiland zulässiger „Weideunterstand“ (hier: für Ponys) darf nicht vollständig geschlossen sein. Im Unterschied zu einem Stall müssen die Tiere frei aus- und eingehen können.
- § 41 Abs 2 lit b tir ROG
- Weideunterstand
- Flächenwidmung „Freiland“
- BBL-Slg 2021/181
- Baurecht
- Stall
- VwGH, 17.06.2021, Ra 2021/06/0077