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Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet”; Bürogebäude; Kfz-Stellplätze; Zufahrtsstraße; über das übliche Maß hinausgehende Immissionsbelastung; Immissionschutz; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 20
- Rechtsprechung, 105 Wörter
- Seiten 21-21
- https://doi.org/10.33196/bbl201701002102
20,00 €
inkl MwStFehlen konkrete Feststellungen über die Verwendung eines Bürogebäudes (zB bzgl Besucherfrequenzen) sowie über die zu erwartende Anzahl der Fahrbewegungen, können bei einer verhältnismäßig langen Zufahrt (hier: 170 m) für 5 Kfz-Stellplätze „besondere Umstände”, die eine über das übliche Maß hinausgehende Immissionsbelastung der Nachbarn durch Lärm und Abgase für möglich erscheinen lassen, nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.
Um das Ausmaß der Immissionsbelastung beurteilen zu können, ist es unbedingt erforderlich, die voraussichtlichen Zahlen der Fahrzeugbewegungen festzustellen.
Der bloße Hinweis auf eine „allgemeine Lebenserfahrung” stellt in diesem Fall keine tragfähige Grundlage dar.
- Sachverständigengutachten
- § 2 Z 36 oö BauTG
- Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet”
- über das übliche Maß hinausgehende Immissionsbelastung
- Immissionschutz
- Bürogebäude
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2017/9
- § 22 Abs 5 oö ROG
- § 8 Abs 1 oö BauTG
- VwGH, 29.09.2016, Ro 2014/05/0086
- Baurecht
- Kfz-Stellplätze
- Zufahrtsstraße
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