Zum Hauptinhalt springen

Flächenwidmung „Gewerbegebiet“; Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen; Hotelanlage; „Businesshotel“

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Errichtung einer Hotelanlage ist im „Gewerbegebiet“ unzulässig.

Auch bei einem „Businesshotel“ handelt es sich um einen im „Gewerbegebiet“ unzulässigen „Betrieb für Erholungs- und Freizeitnutzungen“.

  • § 30 Abs 1 Z 7 sbg ROG
  • Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen
  • BBL-Slg 2016/219
  • Baurecht
  • „Businesshotel“
  • LVwG Sbg, 30.05.2016, 405-3/43/1/10-2016
  • Flächenwidmung „Gewerbegebiet“
  • Hotelanlage

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!