


Flächenwidmung „Gewerbegebiet“; Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen; Hotelanlage; „Businesshotel“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2756 Wörter, Seiten 237-240
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Die Errichtung einer Hotelanlage ist im „Gewerbegebiet“ unzulässig.
Auch bei einem „Businesshotel“ handelt es sich um einen im „Gewerbegebiet“ unzulässigen „Betrieb für Erholungs- und Freizeitnutzungen“.
-
- § 30 Abs 1 Z 7 sbg ROG
- Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen
- BBL-Slg 2016/219
- Baurecht
- „Businesshotel“
- LVwG Sbg, 30.05.2016, 405-3/43/1/10-2016
- Flächenwidmung „Gewerbegebiet“
- Hotelanlage
Die Errichtung einer Hotelanlage ist im „Gewerbegebiet“ unzulässig.
Auch bei einem „Businesshotel“ handelt es sich um einen im „Gewerbegebiet“ unzulässigen „Betrieb für Erholungs- und Freizeitnutzungen“.
- § 30 Abs 1 Z 7 sbg ROG
- Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen
- BBL-Slg 2016/219
- Baurecht
- „Businesshotel“
- LVwG Sbg, 30.05.2016, 405-3/43/1/10-2016
- Flächenwidmung „Gewerbegebiet“
- Hotelanlage