Zum Hauptinhalt springen

Flächenwidmung „Grünland – Erholungsfläche Park“; Privatgarten

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine als „Grünland – Erholungsfläche Park“ gewidmete Parkfläche muss nicht öffentlich zugänglich sein.

  • VwGH, 21.03.2013, 2013/06/0024
  • Privatgarten
  • Flächenwidmung „Grünland – Erholungsfläche Park“
  • § 5 Abs 2 lit c GPlG
  • § 5 Abs 1 GPlG
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/117

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!