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Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“; Verpachtung

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In der Widmungsart „Grünland-Gärtnereien“ sind nur solche Bauvorhaben als erforderlich anzusehen, die einer unmittelbaren „gewerblichen gärtnerischen Nutzung“ dieser Fläche dienlich sind.

Eine reine Verpachtung von Grundstücksflächen an Dritte – wenn auch zur Freizeitgestaltung, Erholung, Bepflanzung und Bebauung durch die Pächter selbst – fällt nicht unter den Begriff „gewerbliche gärtnerische Nutzung“, erfolgt diese doch außerhalb eines allfällig vorliegenden gewerblichen Gärtnereibetriebes.

  • § 20 Abs 4 nö ROG
  • BBL-Slg 2021/206
  • LVwG Nö, 02.06.2021, LVwG-AV-1090/004-2019
  • Baurecht
  • Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“
  • Verpachtung

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