


Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“; Verpachtung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 62 Wörter, Seiten 231-231
20,00 €
inkl MwSt




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In der Widmungsart „Grünland-Gärtnereien“ sind nur solche Bauvorhaben als erforderlich anzusehen, die einer unmittelbaren „gewerblichen gärtnerischen Nutzung“ dieser Fläche dienlich sind.
Eine reine Verpachtung von Grundstücksflächen an Dritte – wenn auch zur Freizeitgestaltung, Erholung, Bepflanzung und Bebauung durch die Pächter selbst – fällt nicht unter den Begriff „gewerbliche gärtnerische Nutzung“, erfolgt diese doch außerhalb eines allfällig vorliegenden gewerblichen Gärtnereibetriebes.
-
- § 20 Abs 4 nö ROG
- BBL-Slg 2021/206
- LVwG Nö, 02.06.2021, LVwG-AV-1090/004-2019
- Baurecht
- Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“
- Verpachtung
In der Widmungsart „Grünland-Gärtnereien“ sind nur solche Bauvorhaben als erforderlich anzusehen, die einer unmittelbaren „gewerblichen gärtnerischen Nutzung“ dieser Fläche dienlich sind.
Eine reine Verpachtung von Grundstücksflächen an Dritte – wenn auch zur Freizeitgestaltung, Erholung, Bepflanzung und Bebauung durch die Pächter selbst – fällt nicht unter den Begriff „gewerbliche gärtnerische Nutzung“, erfolgt diese doch außerhalb eines allfällig vorliegenden gewerblichen Gärtnereibetriebes.
- § 20 Abs 4 nö ROG
- BBL-Slg 2021/206
- LVwG Nö, 02.06.2021, LVwG-AV-1090/004-2019
- Baurecht
- Flächenwidmung „Grünland-Gärtnereien“
- Verpachtung