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Flächenwidmung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen kann grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Baubewilligung für ein Bauvorhaben, das nach der für das Baugrundstück geltenden Flächenwidmung zulässig ist, versagt wird.

Eine verfassungskonforme Auslegung des § 31 Abs 4 letzter Satz oö BauO 1994 verpflichtet allerdings dennoch zur Versagung des Bauvorhabens, wenn dieses eine Gesundheitsgefährdung der Nachbarn durch Immissionen bewirken würde.

  • LVwG Oö, 15.02.2021, LVwG-152687/28/VG
  • BBL-Slg 2021/99
  • Immissionsschutz
  • Flächenwidmung
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 68 Abs 3 AVG
  • Baurecht
  • § 31 Abs 4 letzter Satz oö BauO 1994

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