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Flächenwidmung „Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel“; Bauwerke vorübergehenden Bestandes; Ermessensübung

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Die Versagung einer Bewilligung für Bauwerke vorübergehenden Bestandes ist rechtmäßig, wenn sonst die Realisierung des geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes hintangehalten werden würde oder wenn bei nicht willkürlicher Handhabung in der Folge weitere Bewilligungen erteilt werden müssten und deren Vielzahl den öffentlichen Rücksichten widerstreitet bzw den Flächenwidmungsplan (hier: Flächenwidmung „Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel“) unvollziehbar macht.

  • Ermessensübung
  • BBL-Slg 2022/188
  • VwGH, 09.06.2022, Ra 2021/05/0118
  • Bauwerke vorübergehenden Bestandes
  • § 71 wr BauO
  • Flächenwidmung „Schutzgebiet, Wald- und Wiesengürtel“
  • Baurecht

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