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Flächenwidmung „Sonderfläche Kurzentrum/Gesundheits-, Sozial-, Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen“; Seniorenheim; Seniorenresidenz

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Bei der Abgrenzung eines „Wohnbaues“ von einer „sozialen Einrichtung, welche auch der Deckung des Wohnbedarfes ihrer Bewohner dient“, ist entscheidend, ob der Betreuung der Bewohner des betreffenden Bauwerkes zentrale Bedeutung zukommt.

Es müssen zur Beurteilung der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit einer „Seniorenresidenz“ folglich im Baubewilligungsverfahren entsprechende Feststellungen zu Art und Umfang der Betreuungsleistungen getroffen werden.

  • Seniorenresidenz
  • § 34 sbg ROG
  • Seniorenheim
  • Flächenwidmung „Sonderfläche Kurzentrum/Gesundheits-, Sozial-, Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen“
  • BBL-Slg 2022/177
  • Baurecht
  • VwGH, 01.07.2022, Ra 2019/06/0106

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