Flächenwidmung „Wohngebiet“; Gebietsbevölkerung; Gebietsabgrenzung; Gastgewerbe; Pizzeria
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 17
- Rechtsprechung, 406 Wörter
- Seiten 22 -23
- https://doi.org/10.33196/bbl201401002201
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Das bezüglich der „täglichen Versorgung oder der Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse“ maßgebliche Wohngebiet muss von der Baubehörde nachvollziehbar abgegrenzt werden.
Ob eine Pizzeria wirtschaftlich überlebensfähig ist und ob es bereits andere Gasthäuser im maßgeblichen Wohngebiet gibt, ist bau- und raumordnungsrechtlich nicht von Bedeutung.
Der Umstand, dass ein Gastgewerbebetrieb nicht ausschließlich von den Bewohnern eines Gebietes frequentiert wird (zB im Fall von Zustelldiensten), spielt bei der Beurteilung, ob der Betrieb den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dient, keine ausschlaggebende Rolle.
- Giese, K.
- Gebietsabgrenzung
- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- VwGH, 07.08.2013, 2010/06/0216
- BBL-Slg 2014/13
- § 38 tir ROG
- Gastgewerbe
- Pizzeria
- Baurecht
- Gebietsbevölkerung
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