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Flächenwidmungsplan; Bebauungsplan; aufsichtsbehördliche Genehmigung

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Auch wenn der Bebauungsplan gleichzeitig mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes aufgestellt werden muss, bedarf er zu seiner Wirksamkeit keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Festlegungen des Bebauungsplanes können daher nicht in das Genehmigungsverfahren über den Flächenwidmungsplan einbezogen werden.

  • § 75 sbg ROG
  • Flächenwidmungsplan
  • § 50 sbg ROG
  • BBL-Slg 2018/156
  • § 68 Abs 3 sbg ROG
  • aufsichtsbehördliche Genehmigung
  • VwGH, 19.06.2018, Ro 2016/06/0011
  • Baurecht
  • Bebauungsplan

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