Förderschaden; fehlender Schutzzweck; mittelbarer Schaden; Drittschadensliquidation;, entgangener Zinsgewinn; ursächlicher Zusammenhang; Aufzugskartell
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 24
- Rechtsprechung, 1470 Wörter
- Seiten 72 -74
- https://doi.org/10.33196/bbl202102007201
20,00 €
inkl MwSt
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell betroffenen Markt tätig sind, sondern Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt haben, können verlangen, dass Unternehmen, die an dem Kartell teilgenommen haben, zum Ersatz des Schadens verurteilt werden, den die betreffenden Personen erlitten haben, weil der Betrag der Subvention höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, so dass sie den Differenzbetrag nicht für andere gewinnbringendere Zwecke verwenden konnten.
Schadenersatzansprüche, die sich auf einen Zeitraum vor dem Beitritt Österreichs zur EU beziehen, sind ausschließlich nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen.
- entgangener Zinsgewinn
- § 1295 ABGB
- OGH, 21.10.2020, 9 Ob 86/19s
- ursächlicher Zusammenhang
- Drittschadensliquidation
- Förderschaden
- Aufzugskartell
- Baurecht
- mittelbarer Schaden
- fehlender Schutzzweck
- Art 101 AEUV
- BBL-Slg 2021/78
Weitere Artikel aus diesem Heft