


Forderung nach Mindestlohn unionsrechtskonform
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2217 Wörter, Seiten 119-122
20,00 €
inkl MwSt




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Art 26 RL 2004/18 ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
Art 26 RL 2004/18 ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung zu verpflichten, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand des öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
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- Vrbovszky, Sonja
-
- Art 3 RL 96/71/EG
- Postdienstleistungen
- RPA 2016, 119
- freier Dienstleistungsverkehr
- Art 27 RL 2004/18/EG
- Art 3 Abs 1 RL 96/71/EG
- soziale Aspekte
- Verpflichtungserklärung
- EuGH, 17.11.2015, C-115/14, „RegioPost“ Postdienstleistungen und Mindestlohn
- Art 56 AEUV
- Arbeitnehmerschutz
- Art 27 Abs 1 RL 2004/18/EG
- Mindestlohn
- Art 26 RL 2004/18/EG
- Vergaberecht
- Dienstleistungsfreiheit
- Subunternehmer
- Art 27 Abs 2 RL 2004/18/EG
- zusätzliche Bedingung für die Auftragsausführung
Art 26 RL 2004/18 ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach denen sich Bieter und deren Nachunternehmer in einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten müssen, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
Art 26 RL 2004/18 ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung zu verpflichten, den Beschäftigten, die zur Ausführung von Leistungen, die Gegenstand des öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in den betreffenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
- Vrbovszky, Sonja
- Art 3 RL 96/71/EG
- Postdienstleistungen
- RPA 2016, 119
- freier Dienstleistungsverkehr
- Art 27 RL 2004/18/EG
- Art 3 Abs 1 RL 96/71/EG
- soziale Aspekte
- Verpflichtungserklärung
- EuGH, 17.11.2015, C-115/14, „RegioPost“ Postdienstleistungen und Mindestlohn
- Art 56 AEUV
- Arbeitnehmerschutz
- Art 27 Abs 1 RL 2004/18/EG
- Mindestlohn
- Art 26 RL 2004/18/EG
- Vergaberecht
- Dienstleistungsfreiheit
- Subunternehmer
- Art 27 Abs 2 RL 2004/18/EG
- zusätzliche Bedingung für die Auftragsausführung