Zum Hauptinhalt springen

Formwidrige Kündigung und Kündigungsentschädigung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine per WhatsApp erklärte Auflösung eines Lehrverhältnisses verstößt gegen das Schriftformgebot des § 15 Abs 2 BAG. Dem Lehrling kommt auch in diesem Fall ein Wahlrecht zwischen Fortsetzung des Lehrverhältnisses und dem Akzeptieren der Auflösung bei gleichzeitiger Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter Auflösung zu.

Wurde das Lehrverhältnis während der Probezeit beendet, besteht allein wegen der Formwidrigkeit kein Anspruch auf Schadenersatz.

  • LG Ried/Innkreis, 28.05.2018, 3 Cga 15/18s-6
  • § 1162b ABGB
  • OLG Linz, 26.09.2018, 12 Ra 56/18v-20
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 28.03.2019, 9 ObA 135/18w
  • § 15 Abs 2 BAG
  • WBl-Slg 2019/144

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!