Forschungsprämie – Ausgewählte verfahrensrechtliche Fragen
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Abgabenverfahren, 2574 Wörter
- Seiten 20 -24
- https://doi.org/10.33196/zss202101002001
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Bei der Beantragung der Forschungsprämie gem § 108c EStG kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Zunächst ist ein Antrag zu stellen, der gem § 108c Abs 3 EStG erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden kann, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides. Des Weiteren ist gem § 108c Abs 7 EStG vom Steuerpflichtigen ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzuholen, inwieweit Forschung bzw experimentelle Entwicklung vorliegt.
Ausgehend von zwei jüngeren Erkenntnissen des VwGH sollen damit im Zusammenhang stehende verfahrensrechtliche Fragen – nämlich die Verjährungsthematik und die Behandlung verspäteter Anträge – näher beleuchtet werden.
- Koch, Sebastian
- Altmann, Valerie-Sophie
- § 4 BAO
- Antrag
- § 1 BAO
- Rückforderungsanspruch
- § 201 BAO
- Verjährung
- § 207 BAO
- § 108c EStG
- § 208 BAO
- Forschungsprämie
- ZSS 2021, 20
- Verspätung
- § 2 BAO