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Koch, Sebastian/​Altmann, Valerie-​Sophie

Forschungsprämie – Ausgewählte verfahrensrechtliche Fragen

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Bei der Beantragung der Forschungsprämie gem § 108c EStG kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung. Zunächst ist ein Antrag zu stellen, der gem § 108c Abs 3 EStG erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden kann, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides. Des Weiteren ist gem § 108c Abs 7 EStG vom Steuerpflichtigen ein Gutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzuholen, inwieweit Forschung bzw experimentelle Entwicklung vorliegt.

Ausgehend von zwei jüngeren Erkenntnissen des VwGH sollen damit im Zusammenhang stehende verfahrensrechtliche Fragen – nämlich die Verjährungsthematik und die Behandlung verspäteter Anträge – näher beleuchtet werden.

  • Koch, Sebastian
  • Altmann, Valerie-Sophie
  • § 4 BAO
  • Antrag
  • § 1 BAO
  • Rückforderungsanspruch
  • § 201 BAO
  • Verjährung
  • § 207 BAO
  • § 108c EStG
  • § 208 BAO
  • Forschungsprämie
  • ZSS 2021, 20
  • Verspätung
  • § 2 BAO

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