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Fortwirkung einer Zustimmungserklärung zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Verlust der Einsichts- und Urteilsfähigkeit?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 134
- Rechtsprechung, 1982 Wörter
- Seiten 515-517
30,00 €
inkl MwStIst die Bewohnerin, die ihre Zustimmungserklärung gem § 3 Abs 2 HeimAufG schon vor vielen Jahren abgegeben hat, nicht mehr einsichts- und urteilsfähig, dann muss die Angemessenheit der Freiheitsbeschränkung (hier: Hindern am Verlassen des Pflegebetts mittels Seitenteilen) nach den §§ 4 ff HeimAufG überprüft werden.
- BG Melk, 30.12.2011, 1 HA 6/11i
- § 5 HeimAufG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2012, 515
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 4 HeimAufG
- Zivilverfahrensrecht
- § 3 HeimAufG
- OGH, 19.04.2012, 7 Ob 36/12p
- Arbeitsrecht
- LG St. Pölten, 25.01.2012, 23 R 29/12f
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