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Nunner-​Krautgasser, Bettina

Freie Bewertung des Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN und Rechtsschutz des Beklagten

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Die freie Bewertung eines (nicht von Vornherein in der Zahlung eines Geldbetrags bestehenden) Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN durch den Kläger kann den Rechtsschutz des Beklagten massiv beeinträchtigen: Denn sowohl eine übermäßig hohe als auch eine übermäßig niedrige Bewertung hat ganz erheblichen Einfluss auf die faktischen Möglichkeiten der Rechtsverfolgung, dies nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Rechtsmittelzulässigkeit. Im folgenden Beitrag werden insbesondere Probleme einer Unterbewertung aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten dargelegt.

  • Nunner-Krautgasser, Bettina
  • JBL 2024, 292
  • Zivilprozessrecht
  • Streitgegenstand
  • § 60 Abs 1 JN
  • Rechtsschutz
  • Öffentliches Recht
  • Bewertung
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 500 Abs 2 ZPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 7 RATG
  • Arbeitsrecht
  • § 56 Abs 2 JN

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