


Freigestellte Personalvertreter – Entgeltfortzahlung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1042 Wörter, Seiten 104-105
30,00 €
inkl MwSt




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Die Höhe des Entgelts, das einem länger freigestellten Mitglied eines Betriebsrates fortzuzahlen ist, richtet sich nach dessen wahrscheinlichen, fiktiven Karriereverlauf. Dabei ist nicht mit anderen freigestellten Betriebsratsmitgliedern, sondern mit dem Karriereverlauf von Arbeitnehmern zu vergleichen, die mit dem Betriebsratsmitglied vor dessen Freistellung weitgehend vergleichbar waren. Diese Grundsätze finden auch Anwendung auf Vertragsbedienstete, die gem § 35 W-PVG als Personalvertreter vom Dienst freigestellt sind.
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- § 35 W-PVG
- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 53/24w
- OLG Wien, 24.04.2024, 8 Ra 1/24m-67
- ASG Wien, 24.03.2023, 7 Cga 17/22b-54
- WBl-Slg 2025/23
- § 115 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 117 ArbVG
Die Höhe des Entgelts, das einem länger freigestellten Mitglied eines Betriebsrates fortzuzahlen ist, richtet sich nach dessen wahrscheinlichen, fiktiven Karriereverlauf. Dabei ist nicht mit anderen freigestellten Betriebsratsmitgliedern, sondern mit dem Karriereverlauf von Arbeitnehmern zu vergleichen, die mit dem Betriebsratsmitglied vor dessen Freistellung weitgehend vergleichbar waren. Diese Grundsätze finden auch Anwendung auf Vertragsbedienstete, die gem § 35 W-PVG als Personalvertreter vom Dienst freigestellt sind.
- § 35 W-PVG
- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 53/24w
- OLG Wien, 24.04.2024, 8 Ra 1/24m-67
- ASG Wien, 24.03.2023, 7 Cga 17/22b-54
- WBl-Slg 2025/23
- § 115 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 117 ArbVG