


Freizeitwohnsitz; Ausnahmebewilligung; Familienangehörige
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1282 Wörter, Seiten 196-198
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Die Familienangehörigen des Inhabers einer Ausnahmebewilligung dürfen den betreffenden Freizeitwohnsitz nicht unabhängig vom abwesenden Inhaber als Freizeitwohnsitz nutzen.
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- § 13 Abs 8 tir ROG
- § 13 Abs 9 tir ROG
- LVwG Tir, 03.06.2024, LVwG-2024/14/0174-6
- BBL-Slg 2024/139
- Freizeitwohnsitz
- Ausnahmebewilligung
- Baurecht
- Familienangehörige
Die Familienangehörigen des Inhabers einer Ausnahmebewilligung dürfen den betreffenden Freizeitwohnsitz nicht unabhängig vom abwesenden Inhaber als Freizeitwohnsitz nutzen.
- § 13 Abs 8 tir ROG
- § 13 Abs 9 tir ROG
- LVwG Tir, 03.06.2024, LVwG-2024/14/0174-6
- BBL-Slg 2024/139
- Freizeitwohnsitz
- Ausnahmebewilligung
- Baurecht
- Familienangehörige