


Freizeitwohnsitz; Doppelbestrafungsverbot
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 54 Wörter, Seiten 109-109
20,00 €
inkl MwSt




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Werden in einem Gebäude unzulässigerweise anderen Personen Wohnungen zur Verwendung als Freizeitwohnsitz überlassen (§ 13a Abs 1 lit a 2. Fall tir ROG 2022) als auch solche selbst als Freizeitwohnsitz genutzt (§ 13a Abs 1 lit a 1. Fall tir ROG 2022), ist aufgrund desselben Schutzzweckes der beiden Straftatbestände eine Doppelbestrafung ausgeschlossen.
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- § 13a Abs 1 lit a 1. und 2. Fall tir ROG 2022
- LVwG Tir, 27.01.2025, LVwG-2024/36/2440-2
- BBL-Slg 2025/83
- § 22 VStG
- Freizeitwohnsitz
- Doppelbestrafungsverbot
- Baurecht
Werden in einem Gebäude unzulässigerweise anderen Personen Wohnungen zur Verwendung als Freizeitwohnsitz überlassen (§ 13a Abs 1 lit a 2. Fall tir ROG 2022) als auch solche selbst als Freizeitwohnsitz genutzt (§ 13a Abs 1 lit a 1. Fall tir ROG 2022), ist aufgrund desselben Schutzzweckes der beiden Straftatbestände eine Doppelbestrafung ausgeschlossen.
- § 13a Abs 1 lit a 1. und 2. Fall tir ROG 2022
- LVwG Tir, 27.01.2025, LVwG-2024/36/2440-2
- BBL-Slg 2025/83
- § 22 VStG
- Freizeitwohnsitz
- Doppelbestrafungsverbot
- Baurecht