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Freizeitwohnsitz; Doppelbestrafungsverbot

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
54 Wörter, Seiten 109-109

20,00 €

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Werden in einem Gebäude unzulässigerweise anderen Personen Wohnungen zur Verwendung als Freizeitwohnsitz überlassen (§ 13a Abs 1 lit a 2. Fall tir ROG 2022) als auch solche selbst als Freizeitwohnsitz genutzt (§ 13a Abs 1 lit a 1. Fall tir ROG 2022), ist aufgrund desselben Schutzzweckes der beiden Straftatbestände eine Doppelbestrafung ausgeschlossen.

  • § 13a Abs 1 lit a 1. und 2. Fall tir ROG 2022
  • LVwG Tir, 27.01.2025, LVwG-2024/36/2440-2
  • BBL-Slg 2025/83
  • § 22 VStG
  • Freizeitwohnsitz
  • Doppelbestrafungsverbot
  • Baurecht

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