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Freizeitwohnsitze; Glaubhaftmachung der beabsichtigten Verwendung

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Die Errichtung „höherpreisiger“ Wohnhäuser legt noch nicht zwingend den Schluss nahe, dass es sich dabei offensichtlich um Freizeitwohnsitze handeln muss.

  • Freizeitwohnsitze
  • § 13 tir ROG
  • BBL-Slg 2021/106
  • § 29 Abs 4 tir BauO
  • Glaubhaftmachung der beabsichtigten Verwendung
  • Baurecht
  • LVwG Tir, 26.01.2021, LVwG-2020/40/2619-3

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