Freizügigkeit; Gleichbehandlung; soziale Vergünstigung; Wohnsitzerfordernis im Mitgliedstaat für den Bezug der Studienbeihilfe; mittelbare Diskriminierung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 12
- Rechtsprechung, 1081 Wörter
- Seiten 115 -117
- https://doi.org/10.33196/zfhr201304011501
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Art 7 Abs 2 VO (EWG) Nr 1612/68 in der durch die RL 2004/38/EG geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er grundsätzlich einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die die Gewährung einer finanziellen Studienbeihilfe von der Erfüllung eines Wohnsitzerfordernisses durch den Studierenden abhängig macht. Dieses Wohnsitzerfordernis führt zu einer eine mittelbare Diskriminierung darstellenden Ungleichbehandlung von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Personen und von Personen, die zwar nicht in diesem Mitgliedstaat ansässig, aber Kinder von Grenzgängern sind, die in diesem Mitgliedstaat eine Tätigkeit ausüben.
- Mittermüller, Bernhard
- soziale Vergünstigung
- Art 267 AEUV
- Öffentliches Recht
- Wohnsitzerfordernis im Mitgliedstaat für den Bezug der Studienbeihilfe
- ZFHR-Slg 2013/16
- Freizügigkeit
- Art 7 VO (EWG) Nr 1612/68
- Gleichbehandlung
- mittelbare Diskriminierung
- EuGH, 20.06.2013, Rs C-20/12, Giersch et al/Großherzogtum Luxemburg