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Fremde Rechte im wasserrechtlichen Anzeigeverfahren

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Die Rechtsfigur der „teleologischen Reduktion“ verschafft der ratio legis gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Voraussetzung ist der Nachweis, dass eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den eigentlich gemeinten Fallgruppen so weit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre.

Mit der WRG-Novelle 2006 hat der Gesetzgeber für bestimmte Fälle des § 31c WRG 1959 das Anzeigeverfahren eingeführt. In diesem Verfahren sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 31c Abs 5 und des § 114 Abs 3 leg cit fremde Rechte zu berücksichtigen. Eine teleologische Reduktion dieser Bestimmung ist nicht angezeigt.

  • WBl-Slg 2017/214
  • § 31c WRG
  • § 114 Abs 3 WRG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • VwGH, 27.07.2017, Ro 2017/07/0003

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