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Lenneis, Christian

Fremdüblichkeit eines Mietvertrages I

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Träfe es zu, dass das vom Steuerpflichtigen (an ihm nahestehende Personen) vermietete Haus dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, dann durfte als Miete nur der nach § 15a iVm § 16 MRG angemessene Mietzins verrechnet werden. Eine derartige Miethöhe könnte auch dann nicht als fremdunüblich angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige unter Verstoß gegen die Bestimmungen des MRG den anderen Mietern einen höheren Mietzins als den gesetzlich erlaubten in Rechnung gestellt oder gesetzwidrigerweise den Befristungsabschlag nicht zur Anwendung gebracht hat. Das ergibt sich schon daraus, dass jeder Mieter eine Überprüfung des Mietzinses bei Gericht beantragen kann und bei Obsiegen der jeweilige höchstzulässige Mietzins zur Anwendung kommt bzw eine entsprechende Rückzahlung zu erfolgen hat.

  • Lenneis, Christian
  • WOBL-Slg 2024/92
  • § 28 EStG
  • Miet- und Wohnrecht
  • BFG, Zl RV/7101819/2013, Zurückweisung der Rev hinsichtlich Einkommensteuer 2011; Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts hinsichtlich Umsatzsteuer 2010 und 2011
  • § 12 UStG
  • VwGH, 19.04.2023, Ra 2021/13/0160

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