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Fremdüblichkeit eines Mietvertrages III

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Das zwischen Gesellschaftern einer GmbH und der GmbH bestehende Naheverhältnis gebietet es, behauptete Vereinbarungen an jenen Kriterien zu messen, welche für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Diese Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl zB VwGH 3.1.2023, Ra 2021/15/0107).

  • § 28 EStG
  • WOBL-Slg 2024/94
  • VwGH, 17.05.2023, Ra 2022/13/0096
  • BFG, Zl RV/7104807/2015, in den hier strittigen Punkten Abweisung der Rev als unbegründet
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 12 UStG

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