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Heft 1, Februar 2015, Band 2015
Fristenregelung für Feststellungsantrag als Voraussetzung für Schadenersatzklage nicht unbedenklich
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 3961 Wörter
- Seiten 19-25
- https://doi.org/10.33196/rpa201501001901
20,00 €
inkl MwStDem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist das Unionsrecht – insbesondere die allgemeinen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität sowie die RMRL – dahin auszulegen, dass es einer nationalen Rechtslage entgegensteht, nach der ein Antrag auf Feststellung eines vergaberechtlichen Verstoßes binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss gestellt werden muss, wenn die Feststellung eines vergaberechtlichen Verstoßes nicht nur Voraussetzung für die Nichtigerklärung des Vertrages, sondern auch für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ist?
- Madl, Raimund
- VwGH, 25.03.2014, EU 2014/0002-1(2011/04/0121)
- Art 267 AEUV
- Art 2 Abs 1 lit c RL 89/665/EG
- Vergaberechtsverstoß, Schadenersatz aus
- Antragsfristen
- § 332 Abs 2 BVergG
- § 341 Abs 2 BVergG
- Vorabentscheidung.
- Schadenersatzklage, Feststellung als Voraussetzung für
- Verjährung
- § 1489 ABGB
- RPA 2015, 19
- Vergaberecht
- § 332 Abs 3 BVergG
- Präklusion