Früher, schneller, heftiger: Beschleunigung und Jugendstrafverfahren – ein Tagungsbericht
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2014
- Aufsatz, 4797 Wörter
- Seiten 136 -143
- https://doi.org/10.33196/jst201402013601
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Eine in der kriminalpolitischen Debatte mit großer Selbstverständlichkeit vorgetragene These lautet: „Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen“. Sie steht bei den Reformdebatten im Jugendstrafrecht im Vordergrund. Eine weitere diese Diskussion prägende Vorstellung betrifft Intensivtäter. Leitend ist bezüglich dieser Tätergruppe, die für das Gros aller Straftaten verantwortlich ist, die Vorstellung, sie sei unverbesserlich – daher liebäugelt man mit der Strategie der „selective incapacitation“. Der folgende Beitrag informiert über die Ergebnisse einer Tagung zur Beschleunigung im Jugendstrafverfahren, die im vergangenen Herbst an der Universität Hamburg stattfand. Dabei ging es um die Klärung, welche Bedeutung der zeitliche Zusammenhang zwischen Tat und Strafe für die Effektivität von Jugendstrafen hat und um die Wirksamkeit von Intensivtäterprogrammen aus empirischer Sicht.
- Velten, Petra
- Intensivtäter
- Art 6 Abs 1 EMRK
- Kontiguitätsfaktor
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Jugendstrafrecht
- JST 2014, 136
- Sanktionswirkungen.
- Beschleunigung des Strafverfahrens
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