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Fundamentsanierung; Kostenhöhe als Abgrenzungsmerkmal von außer- bzw ordentlicher Verwaltung

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Arbeiten, die der Behebung eines Baugebrechens dienen, das die Substanz des Gebäudes gefährdet, sind dann nicht mehr als Erhaltungsarbeiten nach § 28 Abs 1 Z 1 WEG zu qualifizieren, wenn die Kosten im Verhältnis zum Wert der Gesamtliegenschaft wirtschaftlich unvertretbar sind.

  • Fundamentsanierung
  • Kostenhöhe als Abgrenzungsmerkmal von außer- bzw ordentlicher Verwaltung
  • OGH, 14.02.2013, 5 Ob 227/12m
  • BBL-Slg 2013/135
  • § 28 WEG
  • Baurecht

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