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Funktionale Leistungsbeschreibung; konstruktive Leistungsbeschreibung; Verhandlungsverfahren; Erstangebot; vertiefte Angebotsprüfung

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Die „idealtypische“ konstruktive oder funktionale Leistungsbeschreibung stellt für die ganz überwiegende Anzahl an Ausschreibungen eher ein theoretisches Konstrukt als ein praktisch existentes Modell dar.

An in einem Verhandlungsverfahren zu legende Erstangebote ist ein strenger Maßstab anzulegen. Widerspricht das Erstangebot den Mindestanforderungen der Ausschreibung, so ist es auszuscheiden.

Die Voraussetzungen für eine vertiefte Angebotsprüfung schafft der Bieter durch sein bei Angebotsöffnung vorhandenes, vollständig ausgepreistes und mit Mengenangaben vollständig versehenes, feststehendes und somit in keiner Weise abänderbares Angebot.

  • Funktionale Leistungsbeschreibung
  • Verhandlungsverfahren
  • Erstangebot
  • LVwG Nö, 03.04.2020, LVwG-VG-1/002-2020
  • BBL-Slg 2020/122
  • § 4 Abs 2 Z 2 nö VergNG
  • § 141 BVergG
  • vertiefte Angebotsprüfung
  • § 20 Abs 1 BVergG
  • § 103 Abs 3 BVergG
  • § 16 Abs 1 nö VergNG
  • Baurecht
  • konstruktive Leistungsbeschreibung
  • § 4 Abs 1 nö VergNG
  • § 6 Abs 1 nö VergNG

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