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FX-Kredit: Missbräuchlichkeitskontrolle setzt zu prüfende Klausel voraus.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 1176 Wörter
- Seiten 215-216
- https://doi.org/10.47782/oeba202303021501
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inkl MwSt§§ 864a, 879, 907b ABGB; §§ 6 KSchG. Haben die Parteien eines FX-Kreditvertrags die Verknüpfung von Euro und CHF im Vertrag völlig offengelassen, kann in Anbetracht des Fehlens einer entsprechenden Vereinbarung keine missbräuchliche oder intransparente Klausel vorliegen. Auf einen solchen Fall ist auch die EuGH-Rsp (C-260/18 Dziubak; C-26/13 Kásler, etc), die die Möglichkeit von geltungserhaltender Reduktion oder der Ersetzung von Vertragsbestimmungen durch dispositives Recht einschränkt haben soll, nicht anwendbar. Diese Rsp ist nämlich zu Vertragslücken ergangen, die infolge Klauselkontrolle anhand der Klausel-RL 93/13/EWG entstanden sind. Auf den Fall einer anfänglichen Vertragslücke lassen sich diese nicht übertragen.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2895
- OGH, 24.05.2022, 4 Ob 3/22b
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