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Gänzliche Überwälzung der Erhaltungskosten auf den Bestandnehmer im EKZ gröblich benachteiligend

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Eine in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum enthaltene Klausel, die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte Einkaufszentrum auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend.

  • § 1096 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • HG Wien, 60 R 3/13s
  • WOBL-Slg 2016/43
  • OGH, 18.12.2014, 2 Ob 20/14a, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 879 Abs 3 ABGB

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