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Gärtnerisch auszugestaltende Fläche; flächenmäßige Ausnutzbarkeit des Bauplatzes; Geländeveränderungen; unterirdisches Geschoß; Gebäudeaußenmauer; Stützmauer; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 310 Wörter
- Seiten 201-202
- https://doi.org/10.33196/bbl201605020101
20,00 €
inkl MwStEs besteht kein baurechtliches Verbot, durch Geländeveränderungen ein unterirdisches Gebäude zu schaffen.
Eine für sich stehende Stützmauer, die dazu dient, eine parallel dahinter liegende Außenwand eines Kellergeschoßes zur Gänze verschütten zu können, ist kein Teil des Gebäudes.
- Gebäudeaußenmauer
- VwGH, 29.06.2016, 2013/05/0143
- Stützmauer
- Geländeveränderungen
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- §§ 79 Abs 6, 134a Abs 1 lit c wr BauOEs besteht kein baurechtliches Verbot
- BBL-Slg 2016/191
- Gärtnerisch auszugestaltende Fläche
- Baurecht
- flächenmäßige Ausnutzbarkeit des Bauplatzes
- unterirdisches Geschoß
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