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Garage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten

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Die Lärm- und Abgasentwicklung bei Garagen kann nur dann zureichend beurteilt werden, wenn zuvor die voraussichtlichen Zahlen der Fahrzeugbewegungen festgestellt worden sind.

Enthält eine technische Richtlinie verschiedene (Berechnungs-) Modelle, muss der beigezogene (Amts-) Sachverständige die Auswahl eines bestimmten Modells auch nachvollziehbar begründen.

  • § 6 Abs 1 wr GaragenG
  • § 1 Abs 2 wr GaragenG
  • Sachverständigengutachten
  • BBL-Slg 2013/172
  • Garage
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0077
  • § 134a Abs 1 lit e wr BauO
  • Baurecht
  • § 52 AVG

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