


Garage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Sachverständigengutachten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 258 Wörter, Seiten 203-203
20,00 €
inkl MwSt




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Die Lärm- und Abgasentwicklung bei Garagen kann nur dann zureichend beurteilt werden, wenn zuvor die voraussichtlichen Zahlen der Fahrzeugbewegungen festgestellt worden sind.
Enthält eine technische Richtlinie verschiedene (Berechnungs-) Modelle, muss der beigezogene (Amts-) Sachverständige die Auswahl eines bestimmten Modells auch nachvollziehbar begründen.
-
- § 6 Abs 1 wr GaragenG
- § 1 Abs 2 wr GaragenG
- Sachverständigengutachten
- BBL-Slg 2013/172
- Garage
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0077
- § 134a Abs 1 lit e wr BauO
- Baurecht
- § 52 AVG
Die Lärm- und Abgasentwicklung bei Garagen kann nur dann zureichend beurteilt werden, wenn zuvor die voraussichtlichen Zahlen der Fahrzeugbewegungen festgestellt worden sind.
Enthält eine technische Richtlinie verschiedene (Berechnungs-) Modelle, muss der beigezogene (Amts-) Sachverständige die Auswahl eines bestimmten Modells auch nachvollziehbar begründen.
- § 6 Abs 1 wr GaragenG
- § 1 Abs 2 wr GaragenG
- Sachverständigengutachten
- BBL-Slg 2013/172
- Garage
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0077
- § 134a Abs 1 lit e wr BauO
- Baurecht
- § 52 AVG