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Garagenvorplatz ist kein Zubehörwohnungseigentum; Größenlimit für KFz-Parkplatz

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
44 Wörter, Seiten 201-201

20,00 €

inkl MwSt

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Ein Garagenvorplatz ist kein Bestandteil des Wohnungseigentumsobjektes Garage und kann daher in die Nutzwertberechnung nicht einbezogen werden.

Ein 10 m langer und 3 m breiter KFz-Abstellplatz ist wohnungseigentumstauglich und nicht schon als mehrere Abstellplätze umfassender Parkplatz anzusehen.

  • OGH, 04.05.2017, 5 Ob 141/16w
  • Garagenvorplatz ist kein Zubehörwohnungseigentum
  • Größenlimit für KFz-Parkplatz
  • BBL-Slg 2017/191
  • § 3 WEG
  • Baurecht
  • § 2 Abs 2 WEG

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