


Garagenvorplatz ist kein Zubehörwohnungseigentum; Größenlimit für KFz-Parkplatz
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 44 Wörter, Seiten 201-201
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ein Garagenvorplatz ist kein Bestandteil des Wohnungseigentumsobjektes Garage und kann daher in die Nutzwertberechnung nicht einbezogen werden.
Ein 10 m langer und 3 m breiter KFz-Abstellplatz ist wohnungseigentumstauglich und nicht schon als mehrere Abstellplätze umfassender Parkplatz anzusehen.
-
- OGH, 04.05.2017, 5 Ob 141/16w
- Garagenvorplatz ist kein Zubehörwohnungseigentum
- Größenlimit für KFz-Parkplatz
- BBL-Slg 2017/191
- § 3 WEG
- Baurecht
- § 2 Abs 2 WEG
Ein Garagenvorplatz ist kein Bestandteil des Wohnungseigentumsobjektes Garage und kann daher in die Nutzwertberechnung nicht einbezogen werden.
Ein 10 m langer und 3 m breiter KFz-Abstellplatz ist wohnungseigentumstauglich und nicht schon als mehrere Abstellplätze umfassender Parkplatz anzusehen.
- OGH, 04.05.2017, 5 Ob 141/16w
- Garagenvorplatz ist kein Zubehörwohnungseigentum
- Größenlimit für KFz-Parkplatz
- BBL-Slg 2017/191
- § 3 WEG
- Baurecht
- § 2 Abs 2 WEG